Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung der VS Feldkirchen bei Graz
Die vorliegende Datenschutzerklärung informiert Sie im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen darüber, welche personenbezogenen Daten seitens der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz (im nachfolgenden Gemeinde) als Verantwortlicher verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen als betroffene Person zukommen.
Personenbezogene Daten im Sinne von Art 4 Abs 1 Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz-Grundverordnung (im nachfolgenden DSGVO) sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (“betroffene Person”) beziehen (z.B. Personalien (Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtstag und- ort, Staatsangehörigkeit etc.), Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z.B. Unterschriftsprobe).
- Information über die Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art 13 DSGVO
- Verantwortlicher gemäß Art 4 Z 7 DSGVO
VS Feldkirchen bei Graz
Triester Straße 51
8073 Feldkirchen bei Graz
Telefon: 0316/291440
0664/8410543
Fax: 0316/244137
E-Mail: direktion@vs-feldkirchen.at
Internetadresse: www.vs-feldkirchen.at
- Datenschutzbeauftragter gemäß Art 37 Abs 1 lit a DSGVO
Mag. Karl Wolfgang Schöff, LL.M.
Triester Straße 57
8073 Feldkirchen bei Graz
Telefon: 0316/29 11 35 – 31
Fax: 0316/29 58 03
E-Mail: kw.schoeff@feldkirchen-graz.gv.at
Internetadresse: http://www.feldkirchen-graz.net
- Zweck der Datenverarbeitung
– Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Inhalte und Funktionen.
– Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege.
– Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
– Marketing, Werbung und Marktforschung.
– Sicherheitsmaßnahmen.4.
- Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, DSG).
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bilden nachstehende Erlaubnistatbestände gemäß Art 6 DSGVO:
- Rechtsgrundlage der Einwilligung gemäß Art 6 Abs 1 lit a DSGVO
Wenn Sie der VS eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art 4 Z 2 DSGVO erteilt haben, erfolgt eine Verarbeitung nur zu den in der entsprechenden Einwilligungserklärung festgelegten Zwecken und im darin vereinbarten Umfang.
Bei Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedarf es auch der Zustimmung und Unterschrift des/der Obsorgeberechtigten.
Die erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Ein Widerruf hat zur Folge, dass die Gemeinde Ihre personenbezogenen Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeitet. Den Widerruf richten Sie bitte an:
VS Feldkirchen bei Graz
8073 Feldkirchen bei Graz
Telefon: 0316/291440 0664/8410543
Fax: 0316/244137
E-Mail: direktion@vs-feldkirchen.at
Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.
- Rechtsgrundlage der Vertragserfüllung gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Verträgen mit der Gemeinde bzw. insbesondere für die zur Verwaltung der Gemeinde erforderlichen Tätigkeiten.
Die konkreten Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung sind den jeweiligen Vertragsunterlagen zu entnehmen.
- Rechtsgrundlage der rechtlichen Verpflichtung gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Gemeinde zum Zweck der Erfüllung diverser gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich.
- Rechtsgrundlage des Schutzes lebenswichtiger Interessen gemäß Art 6 Abs 1 lit d DSGVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.
- Rechtsgrundlage der Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt gemäß Art 6 Abs 1 lit e DSGVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.
- Rechtsgrundlage zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO
Soweit für die Privatwirtschaftsverwaltung erforderlich, kann im Rahmen einer Interessenabwägung zugunsten der Gemeinde oder eines Dritten eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Wahrung berechtigter Interessen von der Gemeinde oder Dritten erfolgen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bzw. vertraglicher Vereinbarung besteht. Die Folgen einer Nichtbereitstellung sind ggf. eine eingeschränkte Erfüllung des Vertrages, eine Erledigung mangels entsprechender Mitwirkung oder eine Nichtbearbeitung bzw. eingeschränkte Bearbeitung der Eingabe.
- Die VS trifft technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit und des Datenschutzes, damit personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet und Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen werden nach Maßgabe des technischen Fortschritts fortlaufend verbessert.
- Die MitarbeiterInnen der VS, deren Dienstleister („Auftragsverarbeiter“ gemäß Art 28 DSGVO) sowie deren MitarbeiterInnen sind zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung der Daten verpflichtet, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung oder Offenlegung der personenbezogenen Daten besteht.
- Innerhalb der VS erhalten diejenigen MitarbeiterInnen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung von vertraglichen und gesetzlichen Pflichten sowie berechtigten Interessen benötigen.
Empfänger der Daten sind hierfür berechtigte Dritte (andere Verantwortliche), insbesondere Körperschaften öffentlichen Rechts, Behörden, Verfahrensbeteiligte, Aufsichtsbehörden, Zivil-, Straf-, Landesverwaltungs- sowie Bundesverwaltungsgerichte, Gerichtshöfe öffentlichen Rechts, Bankinstitute, Versicherungsinstitute, Versorgungsunternehmen, Kontrollorgane, Wirtschafts- und Steuerberater, sowie die Öffentlichkeit (soweit gesetzlich, vertraglich oder durch Einwilligung vorgesehen).
Die VS zieht zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch externe Auftragsverarbeiter gemäß Art 28 DSGVO heran. Diese Auftragsverarbeiter wurden von der Gemeinde sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert.
- Die VS verarbeitet personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die Erreichung der oben bezeichneten Zwecke bzw. im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung entsprechend den jeweils gesetzlichen Aufbewahrungsfristen notwendig ist. Hiernach erfolgt ehestmöglich die Löschung der personenbezogenen Daten.
- Nachstehende Rechte stehen Ihnen als betroffene Person zu:
- Recht auf Auskunft gemäß Art 15 DSGVO
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und wenn ja, welche personenbezogenen Daten über Ihre Person verarbeitet werden.
- Recht auf Berichtigung gemäß Art 16 DSGVO
Sie haben das Recht, unverzüglich eine Berichtigung von unrichtigen personenbezogenen Daten Ihre Person betreffend bzw. unter Berücksichtigung der Zwecke der Datenverarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – bei der Gemeinde zu verlangen.
- Recht auf Löschung gemäß Art 17 DSGVO
Sofern die Voraussetzungen des Art 17 DSGVO vorliegen, können Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art 18 DSGVO
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sämtlicher erhobener personenbezogener Daten. Die personenbezogenen Daten werden ab dem Antrag auf Einschränkung nur mehr mit Ihrer individuellen Einwilligung bzw. zur Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen verarbeitet.
- Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art 20 DSGVO
Sie können unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung die ungehinderte und uneingeschränkte Übermittlung von bereitgestellten personenbezogenen Daten an Ihre Person oder einen Dritten verlangen.
- Recht auf Widerspruch gemäß Art 21 DSGVO
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die gemäß Art 6 Abs 1 lit e oder Art 6 Abs 1 lit f DSGVO erfolgte Verarbeitung der Ihre Person betreffenden personenbezogenen Daten (vgl. hierzu Punkt 5. der vorliegenden Datenschutzerklärung), einzulegen.
Ihre Daten werden nach Widerspruch nicht mehr verarbeitet, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten über-wiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Recht auf Widerruf einer Einwilligung
Wie bereits in Punkt 5. der vorliegenden Datenschutzerklärung dargelegt, können Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen in Punkt 5. der vorliegenden Datenerklärung verwiesen.
Wenden Sie sich bezüglich Ihrer Rechte bitte an den Datenschutzbeauftragten der VS unter
der E-Mail Adresse kw.schoeff@feldkirchen-graz.gv.at oder postalisch an:
VS Feldkirchen bei Graz
c/o Datenschutzbeauftragter
Triester Straße 51
8073 Feldkirchen bei Graz
Telefon: 0316/291440 0664/8410543
Fax: 0316/244137
E-Mail: direktion@vs-feldkirchen.at
Stellen Sie einen Antrag auf Durchsetzung Ihrer oben angeführten Rechte nach der DSGVO, so hat die Gemeinde gemäß § 42 DSG unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Einlangen Ihres Antrags, zur beantragten Maßnahme Stellung zu nehmen bzw. dem berechtigen Antrag zu entsprechen.
Dem Antrag ist ein Identitätsnachweis beizulegen.
- Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gemäß Art 77 DSGVO
Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie gemäß Art 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die Anschrift der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde lautet wie folgt:
Österreichische Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8
1080 Wien
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
- Elektronischer Datennachweis – Hinweis gemäß § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz
Zur Erledigung von Anträgen sind von den Antragstellern zum Teil Nachweise aus öffentlichen elektronischen Registern (siehe näher unten) bei der zuständigen Behörde vorzulegen.
Seit 01.01 besteht die Möglichkeit, dass die Vorlage solcher Nachweise nicht mehr durch die Antragsteller erfolgt, sondern die zuständige Behörde eine Abfrage im jeweiligen öffentlichen elektronischen Register vornimmt. Diese Vorgangsweise setzt voraus, dass die Antragsteller der Abfrage für das jeweilige Verwaltungsverfahren zustimmen. Die Zustimmung ersetzt in der Folge für das jeweilige Verfahren die Vorlage der jeweiligen Nachweise aus den öffentlichen Registern. Im Falle einer Zustimmung müssen folgende Nachweise aus öffentlichen elektronischen Registern im jeweiligen Verwaltungsverfahren nicht an die zuständige Behörde übermittelt werden:
- Auszug aus dem zentralen Gewerberegister
- Firmenbuchauszug
- Grundbuchsauszug
- Meldebestätigung
- Strafregisterbescheinigung
- Vereinsregisterauszug
Die Zustimmung ersetzt nicht die Bekanntgabe der verfahrensrelevanten Informationen, sondern lediglich die Vorlage der Dokumente, die diese Informationen bestätigen.
Sonstige im Einzelfall darüber hinaus erforderliche Nachweise, insbesondere solche aus nicht-öffentlichen Registern, sind auch im Falle einer Zustimmung von den Antragstellern an die zuständige Behörde zu übermitteln. Welche Nachweise sonst erforderlich sind kann sich beispielsweise aus bestehenden Formularen ergeben.
Eine allfällige Zustimmung zur Abfrage aus den oben genannten öffentlichen elektronischen Registern durch die zuständige Behörde wäre gegenüber dieser schriftlich, etwa im Zuge der Übermittlung des Antrags via E-Mail oder im Postwege, abzugeben. Folgende Formulierung könnte verwendet werden: Ich stimme für das gegenständliche Verwaltungsverfahren der erforderlichen Datenermittlung, aus den öffentlichen elektronischen Registern, durch die zuständige Behörde zu (§ 17 Abs 2 E-Government-Gesetz).
Abschließend weist die Gemeinde darauf hin, dass die Behörde gegebenenfalls zur Ansicht gelangen kann, dass Gebühren, welche den gewöhnlichen Verwaltungsaufwand übersteigen und im Zusammenhang mit Registerabfragen entstehen, von den Antragstellern zu tragen sind.
Die VS behält sich das Recht vor, jederzeit die vorliegende Datenschutzerklärung unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu ändern.
- Bereitstellung der Website und Verwendung von Cookies
- Verarbeitung der Zugriffsdaten auf der Website
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- Unterseite, die auf dieser Website angesteuert wurde.
- Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
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- Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu dem Zweck, um die Website zur Verfügung zu stellen.
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